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Für Betroffene

Wenn eine Person zur Anordnung von Vorbereitungs-, Ausschaffungs-, Durchsetzungs- oder Dublinhaft nach Art. 75 ff. AIG verhaftet wurde, darf sie jederzeit eine Rechtsvertretung beiziehen.

 

Sind Sie oder eine Ihnen nahestehende Person von ausländer-rechtlicher Haft betroffen? Wenden Sie sich an eine spezia-lisierte Rechts­vertretung unter der Nummer +41 44 521 47 47. Über das Pikett-Telefon werden Sie mit einer Person verbunden, die Sie kompetent vor Gericht vertreten kann.

 

Der Telefondienst Pikett Administrativhaft verbindet Anrufe von Mo-Fr, 8.00 bis 17.30 Uhr direkt mit der dienstleistenden Rechtsvertretung.

 

Auch bei fehlenden finanziellen Mitteln steht Ihnen das Pikett-Telefon für Ihre Vertretung vor dem Zwangsmassnahmengericht offen.

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