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Für Behörden

Wenn eine Person zur Anordnung von Vorbereitungs-, Ausschaffungs-, Durchsetzungs- oder Dublinhaft nach Art. 75 ff. AIG verhaftet wurde, darf sie jederzeit einen Rechtsbeistand beiziehen. Kann eine verhaftete Person ihre Rechte im Verfahren mangels Sprach- und/oder Rechtskenntnissen oder aus anderen Gründen nicht selbständig wahren, stellen Behörden und Gerichte die Vertretung durch einen Rechts-beistand sicher. Dies insbesondere bei drohender Haft über insgesamt drei Monate, bei an Ausschaffungshaft anschliess-ender Durchsetzungshaft sowie bei sachlicher oder rechtlicher Komplexität des konkreten Einzelfalles. Verhaftete ausländische Personen werden im Rahmen des rechtlichen Gehörs, jeden-falls aber vor der Haftanhörung, über diese Rechte aufgeklärt.

 

Polizei, Migrationsamt und Gerichte erreichen unter der Pikett-Nummer eine Rechtsbeiständ:in, die unverzüglich die Vertretung von verhafteten Personen übernehmen und vor Gericht erscheinen kann.

 

Dem Pikett-Dienst angeschlossen sind ausschliesslich Anwält:innen und Personen mit ausgewiesener Erfahrung in der Vertretung von administrativrechtlich verhafteten Personen vor dem Zwangsmassnahmen- und Verwaltungsgericht.

 

Der Telefondienst Pikett Administrativhaft verbindet Anrufe von Mo-Fr, 8.00 bis 17.30 Uhr direkt mit der dienstleistenden Rechtsvertretung.

 

Bei technischen Schwierigkeiten wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Vereins.

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