Was ist Administrativhaft?
Die ausländerrechtliche Administrativhaft dient nicht der Unter-suchung oder Sanktionierung einer Straftat, sondern der Sicherung des Wegweisungsvollzugs (d.h. der freiwilligen Ausreise oder der zwangsweisen Ausschaffung) einer ausländischen Person ohne gültigen Aufenthaltstitel.
Die Administrativhaft ist in Artikel 75 bis 81 Ausländer- und Integra-tionsgesetzes (AIG) geregelt. Sie wird im Kanton Zürich durch das Migrationsamt angeordnet und muss innerhalb von 96 Stunden nach der Verhaftung vom Zwangsmassnahmengericht überprüft werden (bei Dublinhaft nur auf Antrag der ausländischen Person).
Warum braucht es eine Rechtsvertretung?
Das Gesetz erlaubt es, eine Person bis zu 18 Monate in Vorbereitungs-, Ausschaffungs-, Durchsetzungs- und/oder Dublinhaft zu nehmen. Ob dieser Grundrechtseingriff im konkreten Fall auch verhältnismässig und damit zulässig ist, hängt jeweils von den spezifischen Umständen des Einzelfalles ab. Um die entscheidenden Aspekte des Sachverhalts hervorzuheben und eine korrekte Anwendung des Rechts zu überwachen, kann der Beizug einer spezialisierten Rechtsvertretung nötig sein.
Warum braucht es den Pikett Administrativhaft?
Obwohl die Administrativhaft auf schwerwiegende Weise in die Rechte der Betroffenen eingreift, waren diese vor Gericht mehrheitlich nicht vertreten und konnten sich regelmässig nur ungenügend gegen die Inhaftierung zur Wehr setzen.
Um die Rechtstaatlichkeit der Verfahren zu garantieren, soll der Pikett-Dienst, den raschen und unkomplizierten Zugang zu einer qualifizierten Rechtsvertretung systematisch sicherstellen.
Wer ist der Verein "Pikett Administrativhaft"?
Der Verein «Pikett Administrativhaft» wurde im März 2021 durch eine Gruppe von in Zürich praktizierenden Anwält:innen und im Migrations-recht spezialisierten Rechtsvertreter:innen gegründet. Der Verein wird einen Telefon-Pikettdienst betreiben, über den in Verfahren um Vor-bereitungs-, Ausschaffungs-, Durchsetzungs- und Dublinhaft (Art. 75 ff. AIG) zeitnah eine qualifizierte Rechtsvertretung bestellt werden kann.
Die Rechtsvertretung wird übernommen durch Anwält:innen und Personen mit besonderen Kenntnissen und Praxiserfahrung im Bereich der ausländerrechtlichen Zwangsmassnahmen. Das Pikett-Telefon ist von Montag bis Freitag, 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr erreichbar.
Die administrativen Belange des Vereins werden durch eine Geschäfts-stelle organisiert.
Der Verein wird finanziert durch Mitgliederbeiträge, Beiträge der pikett-leistenden Nichtmitglieder und Spenden.
Was kostet die Rechtsvertretung?
Die Kosten für eine Pikett-Rechtsvertretung hängen grundsätzlich vom geleisteten Zeitaufwand ab. Das Honorar ist zudem abhängig von der Art der Rechtsvertretung. Die pikettleistende Rechtsvertreter:in bespricht die Kostenfrage jeweils im Einzelfall mit der betroffenen ausländischen Person.
In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf eine unentgeltliche Rechts-vertretung. Die Pikett-Leistenden sind gehalten, unabhängig von der Sicherstellung der Bezahlung die Vertretung vor dem Zwangsmass-nahmengericht zu übernehmen.
Geschäftsstelle
Verein Pikett-Administrativhaft Zürich
Kernstrasse 8
8004 Zürich
+41 44 521 47 48
Vorstand
Antigone Schobinger, Rechtsanwältin (Co-Präsidium)
Magda Zihlmann, Rechtsanwältin (Co-Präsidium)
Jela Kistler, MPhil, Rechtsberaterin
Natalina Haller, Rechtsberaterin
Corinne Reber, Rechtsanwältin
Matthias Wäckerle, Rechtsanwalt
Ursula Weber, Rechtsanwältin
Statuten Verein Pikett Administrativhaft (pdf)
Pressestimmen
Plädoyer (03/2024): "Handlungsbedarf beim Rechtsschutz"
Tagesanzeiger (13.09.2022): "Wenn Ausländer raus müssen - Bis zu 18 Monate Haft – und kein Anwalt zur Seite"
humanrights.ch (22.09.2022): Zugang zum Recht für Personen in ausländerrechtlicher Administrativhaft: Das Pikett Administrativhaft Zürich